Rechtsprechung
BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Bedürfnissen unterzuordnen: unkalkulierbares Verhalten eines mitgenommenen Hundes und eines Opfers von Sexualstraftaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision; Voraussetzungen einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs; Entziehung der Fahrerlaubnis im Fall eines Sexualdeliktes unter Verwendung ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Sexualstraftat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 334
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05
Ergänzend bemerkt der Senat zum angefochtenen Maßregelausspruch nach §§ 69, 69a StGB: Der Revisionsführer hat zutreffend darauf verwiesen, dass entsprechend der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (NStZ 2005, 503) eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraussetzt, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Bedürfnissen unterzuordnen. - BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle …
Auszug aus BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch vom Sachverhalt der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 21. Juni 2005 (4 StR 28/05); dort hatte der Angeklagte das Tatopfer unter Anwendung einer List mit seinem Fahrzeug an einen entlegenen Ort verbracht, so dass - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - nicht mit einer Gegenwehr und einer damit verbundenen Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers zu rechnen war.
- VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17
Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut
Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz (?Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal (u.a. ) auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll') möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 StR 296/05, wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.